REVISIONEN
Gallus Treuhand AG ist ein von der Eidgenössischen Aufsichtsbehörde zugelassenes Revisionsunternehmen (Zulassung als Revisionsexperte). Als unabhängige Revisionsstelle sind wir Ihr Experte für eingeschränkte und ordentliche Revisionen von Aktiengesellschaften und GmbHs.
Vertrauen entsteht durch geprüfte Zahlen
Eine Revision ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie schafft Glaubwürdigkeit gegenüber Aktionären/Gesellschaftern, Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Sie stärkt das Fundament des Erfolgs Ihres Unternehmens.
Wir führen für Sie eine unabhängige, objektive, qualitative Revision durch, welche ein verlässliches Gütesiegel ist.
Gallus Treuhand AG führt Revisionen für Kunden in den Regionen Zürich, Zentralschweiz und Ostschweiz durch.
Unsere Prüfleistungen als Zugelassener Revisionsexperte
Ordentliche Revisionen
Die ordentliche Revision ist für bestimmte Gesellschaften gesetzlich verpflichtend und für alle anderen Gesellschaften kann die ordentliche Revision freiwillig beschlossen werden.
Eine ordentliche Revision ist für Ihre Gesellschaft gesetzlich erforderlich, falls sie gemäss Art. 727 OR eine der folgenden Gesellschaften ist:
- Publikumsgesellschaft
- Gesellschaft, welche zwei Grössenschwellen (Bilanzsumme von CHF 20 Millionen, Umsatzerlös von CHF 40 Millionen, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet
- Gesellschaft, welche eine Konzernrechnung erstellen muss
Weiter können Aktionäre/Gesellschafter, welche zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals/Stammkapitals für jede Gesellschaft eine ordentliche Revision verlangen.
Schliesslich kann auch in den Statuten der Gesellschaft bestimmt oder durch die Generalversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, dass die Jahresrechnung der Gesellschaft ordentlich geprüft werden soll.
Merkmale der ordentlichen Revision
- Durchführung durch unabhängigen, zugelassenen Revisionsexperte
- Prüfung gemäss Art. 728 ff. OR und nach Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH)
- Prüfung, ob die Jahresrechnung (und ggf. die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und den gewählten Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechen
- Prüfung, ob der Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinnes den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften entspricht
- Wesentlich umfassendere Prüfung als bei eingeschränkter Revision. Beispielsweise enthält die ordentliche Prüfung:
- Prüfung der betrieblichen Abläufe
- Inventurbeobachtungen
- Drittbestätigungen
- Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse
- Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems
- Empfehlung, ob der Abschluss genehmigt oder zurückgewiesen werden soll
Eingeschränkte Revisionen
Die eingeschränkte Revision ist grundsätzlich für alle Gesellschaften verpflichtend, für welche keine ordentliche Revision erforderlich ist. Die eingeschränkte Revision ist eine auf KMU ausgerichtete, vereinfachte Prüfung der Jahresrechnung.
Es kann jedoch bei kleinen Gesellschaften auf eine eingeschränkte Revision verzichtet werden, falls die folgenden Voraussetzungen gemäss Art. 727a Abs. 2 OR erfüllt sind:
- nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
- Zustimmung aller Aktionäre bzw. Gesellschafter
- Verzicht gilt nur zukünftige Geschäftsjahre und muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregister angemeldet werden
Haben die Aktionäre bzw. die Gesellschafter auf eine eingeschränkte Revision verzichtet, so gilt der Verzicht auch für die nachfolgenden Jahre. Jeder Aktionär bzw. Gesellschafter hat jedoch auch bei einem Verzicht das Recht, spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung/Gesellschafterversammlung eine eingeschränkte Revision zu verlangen.
Merkmale der eingeschränkten Revision
- Durchführung durch einen unabhängigen, zugelassenen Revisionsexperten oder Revisor
- Prüfung gemäss Art. 727 ff. OR und nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER)
- Prüfung der Jahresrechnung und des Antrages zur Verwendung des Bilanzgewinnes, wobei Umfang und Tiefe der Prüfungshandlungen – und damit die Prüfungssicherheit – deutlich geringer sind als bei einer ordentlichen Revision. Sie umfasst beispielsweise:
- keine Prüfung von betrieblichen Abläufen
- keine Inventurbeobachtungen
- keine Drittbestätigungen
- keine Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse
- keine Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems
- Als Ergebnis wird lediglich beurteilt, ob der Revisionsexperte bzw. Revisor auf Sachverhalte gestossen ist, die darauf schliessen lassen, dass die Jahresrechnung und/oder die Verwendung des Bilanzgewinns nicht den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften entsprechen.
Andere Prüfungen gemäss Gesetz
Neben der ordentlichen und der eingeschränkten Revision erfordern verschiedene weitere Sachverhalte eine Prüfung durch einen zugelassenen Revisionsexperten bzw. Revisor. Zu den weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, die wir als zugelassener Revisionsexperte durchführen, gehören beispielsweise:
- Prüfung der Voraussetzungen für eine Vermögensverteilung bei der Auflösung einer Gesellschaft nach Ablauf von drei Monaten (anstelle der frühestens nach Ablauf eines Jahres zulässigen Verteilung)
- Prüfungen bei Umstrukturierungen
- Prüfung des Gründungsberichts
- Prüfungen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
- Prüfung im Zusammenhang mit Statutenänderungen betreffend bedingtes Kapital
- Prüfung im Zusammenhang mit Auszahlungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern
Auskunft zu Prüfungspflichten
Wie bereits bei der ordentlichen Revision, der eingeschränkten Revision und den weiteren gesetzlich vorgesehenen Prüfungen erwähnt, bestehen für Unternehmen unterschiedliche zwingende Prüfungspflichten.
Gerne klären wir für Sie ab, welche Pflichten in Ihrer konkreten Situation gelten.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.
Warum Gallus Treuhand AG
01
Verlässlichkeit & Termintreue
Generalversammlung, Handelsregister, Investoren, Banken, Steuerbehörden - Fristen sind im Revisionswesen entscheidend. Wir planen vorausschauend und liefern unsere Berichte zuverlässig und termingerecht.
02
Fachliche Kompetenz
Fachliche Kompetenz ist für uns essenziell und auf höchstem Niveau. Wir bilden uns laufend weiter und kennen die aktuellen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen.
03
Mehrwert über die Prüfung hinaus
Unsere Erkenntnisse aus der Prüfung machen wir für Sie nutzbar: konstruktive Hinweise zu Prozessen, Kontrollen und Rechnungslegung, die Ihr Unternehmen stärken – diskret und auf Augenhöhe.
04
Konsequente Unabhängigkeit
Für unsere Revisionskunden erbringen wir bewusst keine Treuhanddienstleistungen. So bleiben unsere Prüfungsmandate frei von jedem Interessenkonflikt – und Ihre Anspruchsgruppen können sich vorbehaltlos auf unser Urteil verlassen.
05
Integrität und Verschwiegenheit
Hohe Professionalität, Integrität und Verschwiegenheit sind für uns selbstverständlich.